verordnung und bewilligung

Für alle Maßnahmen der Ergotherapie, mit Ausnahme der Prävention, bedarf es einer Verordnung Ihres Hausarztes oder Facharztes.
Um den tarifmäßigen Kostenersatz Ihrer Krankenkassa refundiert zu bekommen, reichen Sie vor Behandlungsbeginn die Verordnung zur Bewilligung ein.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.
Da ich ohne Kassenverträge arbeite, sind die Therapien direkt vor Ort zu bezahlen.